EAP

Nach einem Berufsunfall oder Wegeunfall von und zur Arbeitsstelle können die Berufsgenossenschaften die Kosten für eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie EAP übernehmen.

Ebenso ist im Falle einer Verletzung im Vereins- und Hochleistungssport, sofern der Sportler über die Berufsgenossenschaft oder eine Unfallversicherung versichert ist, die Durchführung einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie EAP möglich.

Vorrangig erfüllt die EAP den Zweck der Regeneration und/oder Kompensation von Funktionseinschränkungen am Muskel-Skelett-Apparat oder nach Berufskrankheiten.

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie EAP verfolgt das Ziel der schnellstmöglichen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben durch eine Verbesserung des ganzheitlichen Gesundheitszustandes.

Durchgeführt wird die Therapie von besonders geschultem und fachlich qualifiziertem Personal. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten.

Versicherte einer privaten Krankenkasse oder einer BKK- oder IKK-Versicherung können ebenso von einer EAP profitieren, wenn beispielsweise erkennbar ist, dass mit einer Krankengymnastik das mögliche Rehabilitationsziel nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht wird.

Die kombinierten Behandlungsmaßnahmen sind gemäß Verordnung des Arztes und je nach Indikationen und/oder Leistungszustand des Versicherten in möglichst engen Zeitabständen grundsätzlich täglich ggf. auch mehrfach durchzuführen.

EAP-diagramm

Die EAP setzt sich aus drei Maßnahmen zusammen:

  • ca. 30 Min. Physiotherapie/Krankengymnastik/ggf. Ergotherapie
  • ca. 30 Min. Physikalische Therapie (Hydro-/Mechano-/Elektrotherapie)
  • ca. 60 Min. Medizinische Trainingstherapie
  • Die EAP kommt vorwiegend zur Beseitigung von besonders schweren Störungen der Körperfunktion und -strukturen, sowie Einschränkungen der Aktivität und der Teilhabe bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates in Betracht.
  • Ist erkennbar, dass mit isolierten physikalisch-therapeutischen Maßnahmen das mögliche Rehabilitationsergebnis nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht wird, kann eine EAP angezeigt sein.
  • Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen (z.B. Arthrolysen, Gelenkersatz nach ankylosierenden Arthrosen, Narkosemobilisation etc.).
  • Komplexe Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit (wegen Weichteilschadens, postoperativer Ruhigstellung, schwerer Handverletzungen etc.).
  • Objektiv nachweisbaren Muskelschwächen oder Muskelfunktionsstörungen nach Verletzungen oder Operationen (z.B. Kompartmentsyndrom, Gesäßmuskelschwäche nach Hüft-, Beckenoperationen, Rückenmuskelschwäche nach Wirbelsäulenoperationen etc.).
  • Frühzeitig erkennbarer Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinnes unter Standardtherapie der Krankengymnastik/Physiotherapie.
  • Koordinative Leistungsschwäche, insbesondere auch nach zentralen Nervenverletzungen.
SelbstzahlerVorteileVerordnungTerminvereinbarung

Vorteile von EAP

Komplextherapie

Hochintensive, interdisziplinäre Komplextherapie unter ärztlicher Leitung.

Frühfunktionelle Behandlung

Es handelt sich um eine frühfunktionelle Behandlung unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Patienten nach Verletzungen, Operationen oder Erkrankungen.

Mindestens zwei Wochen

Mindestens zweiwöchige individualisierte Komplextherapie zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit.

Kostenübernahme

Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft, private Krankenkasse oder einer BKK- oder IKK-Krankenkasse.

Zuhause umsetzbar

In häuslicher Nähe muss das familiäre und berufliche Umfeld nicht verlassen werden.

Kurze Wege

Kurze Wege und alle Therapiemaßnahmen unter einem Dach.

Ganzheitlicher Therapieansatz

Ganzheitlicher Therapieansatz durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam.

ABMR-Beantragung

Sollte eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie EAP nicht zielführend sein und muss intensiviert bzw. arbeitsplatzspezifisch ausgerichtet werden, kann unkompliziert hausintern eine ABMR (Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale Rehabilitation) beantragt werden.

Verordnung EAP

  • Den Antrag für eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie EAP kann entweder eine Unfallklinik/Akutkrankenhaus oder der behandelnde Durchgangsarzt (D-Arzt) beantragen.
  • Für privat Versicherte oder Versicherte einer BKK- oder IKK-Krankenkasse kann ebenso ein Hausarzt oder Facharzt diese Maßnahme verordnen.

Die EAP-Verordnung (Vordruck F2410 der DGUV) können Sie im Reha-Zentrum Meuser abgeben, die weiteren Formalitäten mit den Berufsgenossenschaften übernehmen wir gerne für Sie.

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Wir bieten ein breites Leistungsspektrum von Rehabilitation und Physiotherapie bis hin zu Reha-Sport und Präventionskursen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie individuell auf Ihrem Weg zur Gesundheit.

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